Der Verfassungsschutzbericht zählt zu den wenigen sichtbaren Aktivitäten des Schutzes der demokratischen Ordnung. Desungeachtet scheint er in einem rechtlichen Niemandsland angesiedelt zu sein. Hier soll erörtert werden, welche Regelungslücken bestehen und inwieweit die Berichte richtlicher Kontrolle zu unterwerfen sind.