Da eine Denunziation häufig für die Denunzierten negative Folgen verursacht, stellt sich die Frage, inwiefern die Möglichkeit besteht oder gar bestehen muss, eine begangene Denunziation zu sanktionieren. Zur Beurteilung dieser Fragestellung liegen der Bearbeitung Denunziationen zu Grunde, die zur Zeit des Nationalsozialismus begangen wurden und bei denen es in der Nachkriegszeit zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kam. In dieser Arbeit sollen die zivilrechtlichen Schadensersatzmöglichkeiten und mögliche Widrigkeiten bei ihrer Verwendung dargestellt werden. Unter dem Aspekt ihrer Heranziehung als Schutzgesetze kommt es dabei auch zu einer Begutachtung von Strafrechtsnormen.
Die Darstellung erfolgt unter Heranziehung von zeitgenössischen, veröffentlichten, zivilrechtlichen Urteilen, wodurch zugleich ein politischer und gesellschaftlicher Einblick in die junge Bundesrepublik gewährt werden kann.