"Die Stiftung ist für die Ewigkeit angelegt" lautet ein tragendes Grundprinzip des Stiftungsrechts. Doch die Praxis sieht anders aus. Viele Stiftungen kämpfen um den Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit und damit um eine dauerhafte Erfüllung ihres satzungsmäßig festgesetzten Stiftungszwecks. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Klärung der Frage, wie Stiftungen in Vermögensverfall geraten können und wie sich ein solcher auf den Fortbestand der Stiftung auswirkt. Von den Kursverlusten an den internationalen Wertpapiermärkten in den letzten Jahren sind auch viele Stiftungen nicht verschont geblieben. Sie haben in der Vergangenheit keine Erträge mehr erwirtschaftet und darüber hinaus die Substanz ihres Stiftungsvermögens aufgezehrt. Aber gerade von einer ausreichenden Ausstattung und beständigen Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens hängt deren Leistungsfähigkeit ab.
Ein Vermögensverlust kann im schlimmsten Falle zur Aufhebung der Stiftung führen. So wird die Vermögensausstattung auch als "nervus rerum" einer Stiftung bezeichnet. Daher konzentriert sich der erste Schwerpunkt der Untersuchung auf die Gründe, die zu einem stiftungsrechtlichen Vermögensverfall führen können, und die Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Sodann wird auf die organschaftliche und hoheitliche Aufhebung eingegangen. Der Hauptteil der Arbeit befasst sich mit der Stiftung in der Insolvenz, wobei insolvenzrechtliche Besonderheiten der verschiedenen Stiftungsformen herausgestellt werden.