Gegenstand dieses Beitrags ist es zu untersuchen, ob die vom FASB und neuerdings auch vom IASB propagierte Steigerung der Informationsqualität von Jahresabschlüssen durch die Neuregelung der Geschäftswertbilanzierung theoretisch zu rechtfertigen ist.
Dabei wird auf den Feltham/Ohlson-Modellrahmen zurückgegriffen und aus messtheoretischer sowie aus einer strikt informationsorientierten Sichtweise argumentiert. Wird ein konzeptioneller Zusammenhang zwischen Jahresabschlussdaten und Marktwert unterstellt, so kann insbesondere auf eine planmäßige Abschreibung nicht verzichtet werden. Wird Rechnungslegung hingegen als reines Informationssystem interpretiert, dann haben planmäßige Abschreibungen grundsätzlich keinen Informationsgehalt.