Börsengehandelte Termingeschäfte sind durch eine starke Standardisierung der Verträge geprägt, die sich auch auf das zu liefernde Basisinstrument erstreckt. Mit Auflegung eines Terminkontrakts werden die Wertpapiere benannt, die der Erfüllung des Geschäfts dienen können. Weicht deren Ausstattung von den in den Futures festgelegten Spezifikationen ab, so wird ein Wertausgleich über den so genannten Conversion Factor erzielt. Der Beitrag geht der Frage nach, wie dieser Ausgleich aus theoretischer Sicht durchgeführt werden sollte. Anschließend werden schrittweise Restriktionen eingeführt, die letztlich auf die an der deutschen Terminbörse Eurex verwendeten Formeln führen. Diese Vorgehensweise ermöglicht auf jeder Stufe die Qualität der Annahmen zu beurteilen. Verzerrungen, die dadurch entstehen, dass die Annahmen verletzt sind, lassen sich im Rahmen einer duration-basierten Analyse ermitteln. Die ökonomischen Konsequenzen werden auf der Grundlage der Arbitragetheorie erläutert.