Es ist mittlerweile unbestritten, dass eine Unternehmensbewertung Prämissen über die zukünftige Verschuldungspolitik erfordert. In der Praxis besonders beliebt ist dabei gemeinhin die Vorgabe von Zielverschuldungsquoten. Basieren die geplanten Verschuldungsquoten jedoch nicht auf Marktwerten, sondern auf bilanziellen Daten, so fehlt eine wichtige Anwendungsvoraussetzung der herkömmlichen Bewertungsansätze. Bislang war aus theoretischer Sicht unklar, wie eine Bewertung in dieser Situation vorzunehmen ist. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags werden Bewertungsgleichungen hergeleitet, die eine Unternehmensbewertung bei bilanziellen Finanzierungsrestriktionen ermöglichen.