Die Arbeit befasst sich mit dem Ermessensspielraum des Rechtsanwalts beim Vergleichsabschluss.
Dabei wird neben Entwicklung, Inhalt und Umfang des Ermessens beim Vergleichsabschluss der Frage nachgegangen, ob über das richtige, pflichtgemäße Verhalten des Anwalts zum "Ob" des Vergleichsabschlusses etwas Konkretes gesagt werden kann.