Mit der Arbeit wird untersucht, welche Rechte sich für türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen in beschäftigungs-, sozial- und aufenthaltsrechtlicher Hinsicht aus den Diskriminierungsverboten aus dem Assoziationsrecht EU/Türkei ergeben. Die Untersuchung ist in vier Teile aufgegliedert.
Im ersten Teil werden der historische Hintergrund und der Inhalt der einzelnen Rechtsquellen des Assoziationsrechts dargestellt. Es erfolgt eine rechtliche Einordnung des Assoziationsrechts, wie Rechtsnatur, Bindungswirkungen, Auslegung, Anwendungsvorrang und unmittelbare Anwendbarkeit. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Auslegung des Assoziationsrechts.
Im zweiten Teil werden der Begriff der Diskriminierung erläutert und die Voraussetzungen für eine nach Assoziationsrecht verbotene Diskriminierung dargelegt. Ein Schwerpunkt des zweiten Teils ist die Frage der Drittwirkung von Diskriminierungsverboten, d.h. ob sie auch Privaten entgegen gehalten werden können. Da sich Rechtsprechung und Literatur vorwiegend mit den Gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverboten befassen, werden zunächst diese ins Auge gefasst. Anschließend wird geklärt, inwieweit die im Rahmen des Gemeinschaftsrechts im engeren Sinne gefundenen Ergebnisse auf das Assoziationsrecht übertragen werden können.
Im dritten Teil werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den ersten beiden Teilen der Arbeit die einzelnen assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbote dahingehend untersucht, welche beschäftigungsbezogenen und sozialen Rechte türkische Arbeitnehmer und ihren Familienangehörigen aus ihnen ableiten können.
Der vierte Teil befasst sich mit den Aufenthaltsrechten, die sich aus den Diskriminierungsverboten ergeben können, auch hier werden die Ergebnisse der ersten beiden Teile der Arbeit berücksichtigt.