Das Buch unternimmt den Versuch, die Funktionsweisen des spätmittelalterlichen städtischen Gerichtswesens auf die Leitunterscheidung ‚Inklusion / Exklusion‘ zurückzuführen. Ausgegangen wird von der Annahme, dass Konflikte an sich die Zugehörigkeit der Streitenden zur spätmittelalterlichen Stadt gefährdeten. Dies wird aus der in der Vormoderne ganz anders gelagerten Vergesellschaftung des Einzelnen hergeleitet, wie es u. a. von Max Weber und Niklas Luhmann dargelegt wurde. Allein ein Konflikt zwischen Mitgliedern des genossenschaftlichen Verbandes, so die These, bedeutete immer zugleich eine Gefährdung der Mitgliedschaft in diesem Verband. Das gesamte Prozessgeschehen, so die zweite These, wurde durch die Infragestellung von Zugehörigkeit geprägt, weil das Gericht der Ort war, an dem über Inklusion/Exklusion verhandelt wurde. Konkret beleuchtet werden u. a. Gericht und städtischer Raum, Professionalisierung des Personals sowie Rituale und Schriftlichkeit.