Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat das Testen, Prüfen und Evaluieren in der Fremd- und Zweitsprache Deutsch zunehmend an Bedeutung gewonnen. Als Nachweis kommunikativer Kompetenzen im universitären Umfeld wurde dabei das Konstrukt der sprachlichen Studierfähigkeit formuliert, das die Voraussetzung für den Hochschulzugang von internationalen Studienbewerber\*innen darstellt und durch ausgewählte Prüfungen (z.B. DSH oder TestDaF) zertifiziert wird. Aufgrund der Beweisnot von Geflüchteten hat die Kultusministerkonferenz 2015 für geflüchtete Studienbewerber\*innen zudem alternative Zugänge zum Hochschulstudium geschaffen. Seitdem ist eine vorläufige Immatrikulation ohne herkömmlichen Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit möglich. In diesem Fall entscheidet die jeweilige Hochschule selbst, ob ein\*e Bewerber\*in die sprachlich notwendigen Kompetenzen besitzt. Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Maßnahme einer nordrhein-westfälischen Hochschule, die ein Gespräch zwischen Bewerber\*innen und Vertreter\*innen eines konkreten Studienfaches zur vorläufigen Zulassung zum jeweiligen Studiengang nutzt. Die qualitative Auswertung eines halbstrukturierten Interviews mit einem geflüchteten Studienbewerber analysiert dabei die Potenziale der neuen Prüfungsform. Es zeigen sich vielversprechende Potenziale hinsichtlich der sozialen, allgemeinsprachlichen, fachlich-fachsprachlichen und zeitlichen-biografischen Dimensionen. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit decken schließlich weiteren Forschungsbedarf in Bezug auf das neue Prüfungsformat auf.