TY - JOUR AB - Die Freiheit der Person wird zu Recht als „hoher Wert“ bezeichnet. Der grundrechtliche Schutz vor Verhaftung, das habeas-corpus-Grundrecht, zählt zu den ältesten Errungenschaften des Verfassungsrechts. In der alltäglichen Entscheidungsroutine der Untergerichte scheinen jene Rechte aber bisweilen eher als lästige Formalie empfunden zu werden. Nicht zuletzt deshalb ist Art. 104 GG regelmäßiger Gegenstand von Entscheidungen des BVerfG. Der Beitrag erörtert Rechtsfragen des Art. 104 GG. DA - 1992 LA - ger IS - 8 M2 - 457 PY - 1992 SP - 457-463 T2 - Neue juristische Wochenschrift TI - Freiheitsentziehung und Grundgesetz UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0070-bipr-20632 Y2 - 2024-11-22T06:29:33 ER -