TY - THES AB - Für das deutsche Planfeststellungsrecht bedeutet das Beschleunigungsinstrument der qualifizierten Plangenehmigung einen erheblichen Bruch mit überkommenen Strukturen. Trotz der nun schon mehrjährigen Anwendung - vorwiegend in den neuen Bundesländern im Bereich des Eisenbahn- und Straßenrechts - ist die bedeutsame Frage, wie die Planungsalternative von den Vorhabenträgern sowie den Behörden angenommen wird und wo sich in der Praxis Anwendungsschwierigkeiten ergeben, noch nicht hinreichend geklärt. Stellt das nicht förmliche Plangenehmigungsverfahren tatsächlich eine praxistaugliche Alternative zum althergebrachten, allerdings komplexen Verfahren der Planfeststellung dar und haben sich die vielfältigen Erwartungen einer Verfahrensvereinfachung und vor allem Verfahrensbeschleunigung erfüllt? Darüber gibt die vorliegende Arbeit Aufschluss, indem anhand einer bundesweiten empirischen Studie im Bereich des (Fern-)Straßenrechts die gesammelten Erfahrungen mit diesem Planungsinstrument aufgezeigt werden. Die Erhebungen wurden in den Jahren 2001 - bezogen auf das gesamte Bundesgebiet - und 2004 betreffend § 17 I b FStrG für die neuen Länder durchgeführt. Ausschlaggebend für die zweite Behördenumfrage im Jahre 2004 ist das Artikelgesetz von 2001, welches u.a. die UVP-Änderungsrichtlinie umsetzte und den Anwendungsbereich im Bundesverkehrswegerecht strikt auf nicht UVP-pflichtige Vorhaben beschränkte - mit Ausnahme fernstraßenrechtlicher Plangenehmigungsverfahren in den neuen Bundesländern befristet bis zum 31.12.2006 (§ 17 Abs. 1 b FStrG) bzw. nunmehr 31.12.2007 (§ 17 b Abs. 1 Nr. 5 FStrG neu). Die Gesetzeslage hat sich also seit August 2001 grundlegend geändert. Mit Hilfe dieser empirischen rechtstatsächlichen Untersuchungen im Bereich des Straßenrechts wird der Diskussion über das Rechtsinstitut der Plangenehmigung erstmals eine gesicherte Bewertungsgrundlage verschafft. Es ist dabei ein deutliches Ost-West-Gefälle zu verzeichnen, d.h. dass die alten Bundesländer im Gegensatz zu den neuen Ländern dem Plangenehmigungsverfahren immer noch skeptisch gegenüber stehen. Zu Unrecht, wie der Autor belegt, da die Erteilung einer Plangenehmigung mit einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung einhergeht und dies seit dem Artikelgesetz aus dem Jahre 2001 auch mit der erforderlichen Rechtssicherheit. Daher wird dafür plädiert, von den möglichen Beschleunigungspotentialen der Plangenehmigung auch in den alten Ländern Gebrauch zu machen. Erwägenswert erscheint schließlich die Übernahme von § 17 I b FStrG (§ 17 b I Nr. 5 FStrG neu), also die Möglichkeit eines Plangenehmigungsverfahrens auch für UVP-pflichtige Vorhaben, in das gesamtdeutsche Fachplanungsrecht bzw. fachgebietsübergreifend sogar in das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). DA - 2006 KW - Plangenehmigung , Planfeststellungsverfahren , Deutschland / Bundesfernstraßengesetz , Umweltverträglichkeitsprüfung , Verfahrensdauer , Infrastruktur , Bundesverkehrswegerecht , Verfahrensvereinfachung , Landesstraßengesetze , Beschleunigungsgesetzgebung , Planungsverfahren , LA - ger PY - 2006 TI - Die Plangenehmigung als Instrument zur Verfahrensbeschleunigung : eine bundesweite empirische Studie unter besonderer Berücksichtigung des Straßenrechts UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:361-10596 Y2 - 2024-11-21T22:21:49 ER -