TY - GEN AB - Das Paper befasst sich mit Vergleichspraktiken auf dem Feld des Rechts in frühneuzeitlichen Kontaktzonen. Es wird davon ausgegangen, dass Akteure, Normen, Institutionen und Verfahren in der Situation rechtlicher Vielfalt miteinander in Beziehung gesetzt werden mussten, um eine interkulturelle Rechtsprechung zu etablieren. Dies geschah, so die These, durch Praktiken des Vergleichens. Untersucht wird dieser Zusammenhang anhand der Lappmarken im Gebiet der schwedischen Krone und der französischen Handelsniederlassung im südindischen Pondichéry. Erstens fragen wir, wie die ‚fremden‘ Rechtsordnungen wahrgenommen und mithilfe von Vergleichspraktiken eingeordnet wurden. Es zeigt sich, dass die verwendeten tertia denen des Diskurses über Gewohnheitsrecht in Europa ähnelten. Die Akteure führten vor allem selbstreferentielle Vergleiche durch, durch die samische wie tamilische Phänomene als vergleichbar und „rechtlich“ konzipiert wurden. Zweitens blicken wir auf die produktive Kraft solcher inklusiv eurozentrischer Vergleichspraktiken: Diese führten zur Entstehung transkultureller Institutionen, die sich entsprechend als Effekte von Vergleichspraktiken verstehen lassen, und waren ein wesentlicher Faktor für die Etablierung eines verflochtenen Rechtsfeldes in den Kontaktzonen. DA - 2020 DO - 10.4119/unibi/2943900 LA - ger PY - 2020 SN - 2628-7722 SP - 46- TI - Von Nordeuropa nach Südindien: Vergleichspraktiken auf dem Feld des Rechts in frühneuzeitlichen Kontaktzonen UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0070-pub-29439002 Y2 - 2024-12-26T19:34:44 ER -