Beschrieben wird der Prozess des Umbaus der Supervision innerhalb einer Jugendhilfeorganisation in Berlin/Brandenburg. In der Jugendhilfe sind Supervision und Fortbildung in den Leistungsbeschreibungen der Jugendämter bereits enthalten. Es fehlen jedoch Ausführungsvorgaben, sodass jeder freie Träger der Jugendhilfe mit den Posten auf seine Weise verfahren kann. Ausgehend von einer Situation, die den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein Budget und die freie Supervisorenauswahl gewährt, steht der Prozess der Entwicklung von Dreieckskontrakten und gemeinsamen Evaluationsverfahren im Vordergrund. Aus der Sicht des Auftraggebers werden förderliche und hinderliche Phänomene dieses Prozesses dargestellt und reflektiert. Am Ende steht ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungsschritte.