Während für Theorielehrkräfte in der Pflegeausbildung seit 01.01.2020 ein abgeschlossenes pädagogisches Masterstudium obligat ist, erfolgt die Weiterbildung von Praxisanleitenden in den Pflegeberufen nach wie vor zumeist im außerhochschulischen Kontext im Rahmen einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation. Für diese existieren weder verbindliche Vorgabenin Bezug auf die zu erwerbenden Kompetenzen, noch scheinen bisher vor allem pädagogische Professionalisierungsdiskurse Einzug in das Feld der Praxisanleitung erhalten zu haben. Vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen an Praxisanleitende aus Perspektive professionellen Pflegehandelns einerseits und pädagogischem Anleitungshandelns andererseits stellt sich die zielstellende Frage des Beitrags, inwieweit die Fort- und Weiterbildung von Praxisanleitenden ein Fall für die wissenschaftliche Weiterbildung ist.