Ausgehend von einer sprachtheoretischen Fundierung von sprachlicher Vielfalt werden erste Argumente für deren Berücksichtigung im Fachunterricht abgeleitet. Diesen Argumenten wird mit erziehungs- bzw. bildungsphilosophischen Überlegungen von Dewey zur sozial gesteuerten Aneignung des konventionalisierten Gebrauchs von nichtsprachlichen und sprachlichen Artefakten und der Vergemeinschaftung der daraus hervorgehenden Erfahrungen in der Schule nachgegangen. Es wird aufgezeigt, dass die Berücksichtigung sprachlicher Vielfalt im Fachunterricht eine wesentliche Funktion bei der Entstehung einer gemeinsam geteilten Erfahrung als Grundlage für Demokratisierung hat. Diesem funktionalen Argument für die Berücksichtigung von sprachlicher Vielfalt in der Schule wird anschließend das normative Argument zur Seite gestellt, dass die mehrsprachigen Fähigkeiten der Schüler*innen nicht nur als deren Ressourcen, sondern auch als wesentliche Aspekte ihrer personalen Identität betrachtet werden müssen. In der Schule findet Demokratiebildung statt, wenn sich Menschen begegnen, Erfahrungen kommunizieren und zusammen lernen, die sich wechselseitig als Personen anerkennen. Insofern kann die Berücksichtigung sprachlicher Vielfalt in der Schule als demokratische Symbolisierung für die Gesellschaft fungieren. Für die Umsetzung der im Beitrag umrissenen funktional und normativ begründeten Berücksichtigung sprachlicher Vielfalt in Unterricht und Schule müssen angehende Lehrkräfte sensibilisiert werden. Lerngelegenheiten aus einer Lehrveranstaltung im Modul Deutsch als Zweitsprache an der Universität Bielefeld, die das Potenzial haben, dies im Sinne einer Demokratiebildung zu leisten, werden exemplarisch skizziert.