Der aufenthaltsrechtliche Status der Duldung ist für die Betroffenen mit vielfältigen Auflagen und Einschränkungen verbunden. So zeigt sich ein in erster Linie restriktiver Umgang mit Geduldeten, der gerade aus einer menschenrechtlichen Perspektive in vielerlei Hinsicht problematisch erscheint. Betrachtet man in diesem Kontext normative und professionelle Selbstzuschreibungen der Sozialen Arbeit (etwa als Menschenrechtsprofession), zeigen sich grundlegende Spannungsfelder. So wirft die Situation geduldeter Flüchtlinge zentrale Fragen nach Selbstverständnis und Rolle der Sozialen Arbeit im modernen Wohlfahrtsstaat auf.