Unter dem Schlagwort der Inklusion wird diskutiert, wie Menschen mit Behinderung in einem „inklusiven Gemeinwesen“ (Lampke et al. 2011, S. 14) leben können und welche Unterstützung notwendig ist, um echte Teilhabe zu ermöglichen. Hierzu sind veränderte Angebote von sozialen Diensten, aber auch Änderungen im Gemeinwesen unverzichtbar. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist vor dem Hintergrund dieses veränderten Blicks auf Menschen mit Behinderung verfasst und benennt Ziele und Maßnahmen, durch welche die Teilhabe für Menschen mit Behinderung verbessert werden kann. Auch zu Aspekten der digitalen Teilhabe finden sich in der Konvention wertvolle Anregungen, auf die im Verlauf dieses Textes in drei Punkten eingegangen werden soll.