Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Stellvertreter stellt eine Möglichkeit für einen Aktionär oder einen Gesellschafter dar, sein Stimmrecht auch dann auszuüben, wenn er nicht persönlich an der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung teilnehmen kann. Dieser Sachver-halt ist seit Jahren Gegenstand von Gesetzesänderungen gewesen. In der vorliegenden Arbeit werden insbesondere die aktienrechtlichen Änderungen durch das ARUG auf die Stimm-rechtsvertretung auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin untersucht. Die Arbeit hinterfragt darüber hinaus die Rolle des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sowohl in dogmatischer als auch in rechtspolitischer Hinsicht.
Neben der freiwilligen Stimmrechtsvertretung werden auch Zulässigkeit und Ausgestaltung des Vertretungszwangs untersucht. Schwerpunkt ist hierbei der im GmbH-Recht mögliche gesellschaftsvertragliche Vertretungszwang durch eine Vertreterklausel. Hierbei werden die Rechtsbeziehungen der von der Vertreterklausel betroffenen Gesellschafter sowie die Überle-gung, wie ein Gesellschafter sich dem Vertretungszwang wieder entziehen kann, untersucht.