TY - CHAP AB - Für Kant ist das Gewissen eine „Gemütsanlage“ (EXII: 399,11), die wir alle „haben“ (EXII: 399,7), sofern wir überhaupt Menschen sind.¹ Dies und die Tatsache, dass Kant in seinen ethischen Schriften immer wieder die Nähe seiner Überlegungen zur „gemeinen sittlichen Vernunfterkenntniß“ (GMS: 392,23) betont – und diese alltägliche Moralität ist natürlich mit dem Phänomen des Gewissens vertraut –, macht es um so überraschender, in Kants Grundlegung und in der Kritik der praktischen Vernunft so gut wie nichts über das Gewissen zu lesen. Erst in der Religionsschrift und dann in der Tugendlehre entwirft Kant so etwas wie eine Theorie oder Philosophie dieses „wundersamen Vermögens“ (KpV: 98). Obwohl diese Philosophie des Gewissens selbstverständlich Elemente enthält, wie sie auch in der Tradition zu finden sind, bildet sie doch eine ganz eigene, komplexe und weitreichende Theorie, die eine genauere philosophische Untersuchung lohnend macht. AU - Schönecker, Dieter AU - Schmidt, Elke Elisabeth KW - Kant, Immanuel KW - Tugendlehre KW - Medizinethik LA - ger PY - 2014 TI - Vernunft, Herz und Gewissen : Kants Theorie der Urteilskraft zweiter Stufe als Modell für die Medizinische Ethik UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:467-10237 Y2 - 2024-11-21T22:41:11 ER -