TY - THES AB - Das Internet ist heute unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenskultur. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand in den letzten fünf Jahren vor allem durch die Abschaffung von Formerfordernissen in mehreren Aktienrechtsreformen Rechnung getragen. Angestrebt wird unter anderem die Lösung dringender Probleme der deutschen Hauptversammlung wie sinkende Präsenzzahlen und Kostenexplosion. In der vorliegenden Arbeit werden die Zulässigkeit des Einsatzes moderner Kommunikationsmedien bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der internetgestützten Hauptversammlung und die damit verbundenen Zweifelsfragen untersucht. Bei dieser Form der Hauptversammlung findet nach klassischem Muster ein physisches Zusammentreffen der Aktionäre, der Verwaltungsmitglieder und des Notars an einem realen Versammlungsort statt. Als Zusatzangebot können Aktionäre das Hauptversammlungsgeschehen auch als „Online-Teilnehmer“ mittels einer Internetübertragung verfolgen und im Rahmen des sogenannten Proxy-Voting über das Internet einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilen. Zur Gleichwertigkeit der „Online-Teilnahme“ mit der präsenten Teilnahme ist es darüber hinaus wünschenswert, wenn weitere Aktionärsrechte über das Internet ausgeübt werden können, was derzeit nur eingeschränkt möglich ist. So weit gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, werden in der vorliegenden Arbeit Überlegungen de lege ferenda angestellt, die in einem Gesetzesvorschlag umgesetzt werden. AU - Bienemann, Klaus DA - 2006 KW - Aktiengesellschaft KW - Hauptversammlung KW - Internet LA - ger PY - 2006 TI - Die internetgestützte Hauptversammung der Aktiengesellschaft UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:467-2037 Y2 - 2024-11-22T07:12:17 ER -