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Brünen, Bea-Vanessa: Demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Ausschluss von Arzneimitteln durch Richtlinien. 2019
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Titelblatt
diss_brünen_buchblock_2019-03-05
titelei_wwu-schriften_brünen
diss_brünen_2019-03-04
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Einleitung
A. Problem
I. Spannungsfeld Demokratieprinzip und funktionale Selbstverwaltung
II. Die November-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Spannungslöser?
B. Ziel und Gang der Untersuchung
1. Teil: Der Gemeinsame Bundesausschuss im Konflikt mit dem Demokratieprinzip
1. Kapitel: Der Gemeinsame Bundesausschuss als Einrichtung der funktionalen Selbstverwaltung
A. Funktionale Selbstverwaltung: Eine begriffliche Konkretisierung
B. Einordnung des Gemeinsamen Bundesausschuss als Einrichtung der funktionalen Selbstverwaltung
I. Binnendemokratie des Beschlussgremiums
1. Vertreter der Leistungserbringer
a. Benennung der Vertreter der Leistungserbringer
b. Stimmenverteilung innerhalb der „Bank“ der Leistungserbringer
2. Vertreter der Leistungsberechtigten
3. Die Unparteiischen
4. Die Patientenvertreter
5. Die nichtärztlichen Leistungserbringer
II. Rechtsaufsicht durch das BMG
C. Zwischenfazit
2. Kapitel: Das personelle Legitimationsdefizit des Gemeinsamen Bundesausschusses
A. Demokratie – Legitimation – Legitimität
B. Die Anforderungen des Prinzips der Volkssouveränität an die demokratische Legitimation
I. Legitimationssubjekt: Das Volk
II. Legitimationsobjekt: Die Staatsgewalt
III. Legitimationsstränge
1. Funktionell-institutionelle Legitimation
2. Personelle Legitimation
3. Sachlich-inhaltliche Legitimation
C. Subsumtion des Gemeinsamen Bundesausschusses unter die dargestellten Anforderungen
I. Legitimationsbedürfnis der Arzneimittelausschlüsse durch Richtlinien
II. Personelles Legitimationsdefizit des Gemeinsamen Bundesausschusses
3. Kapitel: Bisherige Ansätze zur Lösung des Legitimationsdefizits
A. „Das Volk“: Personelle Legitimation durch ein Verbandsvolk
I. Monistisches Demokratieverständnis
II. Pluralistisches Demokratieverständnis
III. Würdigung des monistischen und pluralistischen Demokratieverständnisses
1. Zur Auslegungsmethode
2. Wortlaut des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG
3. Der Begriff des Volkes in der Systematik des Grundgesetzes
4. Entstehungsgeschichte des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG
5. Teleologische Argumente
a. Homogenität als unrealistische Wunschvorstellung
b. Demokratie als abwägungsoffenes Prinzip
c. Heranziehung der Menschenwürde zur Bestimmung des Volksbegriffs
d. Würdigung
aa. Unterfütterung des pluralistischen Demokratieprinzips mit der Prinzipientheorie
bb. Interpretation des Demokratiebegriffs im Lichte der Menschenwürde
cc. Verfassungswandel
IV. Zwischenfazit
B. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur funktionalen Selbstverwaltung in der Wasserverbands-Entscheidung
I. Legitimationsdefizite der Wasserverbände
II. Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts in der Wasserverbands-Entscheidung
III. Modellcharakter der Wasserverbands-Entscheidung für die demokratische Legitimation der funktionalen Selbstverwaltung
1. Kein stringentes Begründungsmuster
2. Fehlender Verweis im Nikolaus-Beschluss und in der November-Entscheidung
3. Abkehr vom monistischen Demokratieverständnis?
IV. Zwischenfazit
C. Das Ausnahmemodell Schnapps
D. Generelle Entbehrlichkeit der demokratischen Legitimation nach der Selbstverwaltungslehre Ebsens
E. Legitimation durch Tradition
F. Rechtfertigung des Legitimationsdefizits gemäß Art. 87 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG
G. Tarifautonommitgliedschaftliche Legitimation nach Hänlein
H. Modelle der autonomen Legitimation
I. Kollektivlegitimation
J. Output-orientierte Legitimationsmodelle
I. Legitimation durch Expertise und Sachverstand
II. Legitimation durch Partizipation
III. Legitimation durch Akzeptanz
IV. Legitimation durch Effektivität
K. Zwischenfazit
2. Teil: Das konkretisierte Legitimationskettenmodell als Prüfungsmaßstab
4. Kapitel: Das konkretisierte Legitimationskettenmodell
A. Von der Notwendigkeit zur Rückbesinnung auf das Demokratieprinzip des Grundgesetzes
B. Reduktion des Prinzips der Volkssouveränität auf seinen zwingenden Gehalt
I. Die vertikale Komponente: Hinreichende Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk
1. Das Staatsvolk als Träger und Ausgangspunkt demokratischer Legitimation
2. Messbare Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk
3. Grad der notwendigen Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk
II. Die horizontale Komponente: Instrumente zur Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk
III. Schlussfolgerungen für die Etablierung eines eigenen Legitimationsmodells
C. Konkretisierungen des rechtlichen Korridors im Hinblick auf die spezifischen Eigenheiten von Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung
I. Gesetzesbindung und demokratische Verantwortlichkeit als Ausgangspunkte demokratischer Legitimation
1. Instrumente der sachlich-inhaltlichen Legitimation
a. Gesetzliche Anleitung durch das Gesetzgebungsrecht des unmittelbar demokratisch legitimierten Parlaments
b. Weisungs- und Kontrollrechte der parlamentarisch legitimierten Exekutivspitze
c. Kontrolle durch gerichtlichen Rechtsschutz
d. Verhältnis der sachlich-inhaltlichen Legitimationsinstrumente
2. Verhältnis der sachlich-inhaltlichen zur personellen Legitimationsform
3. Zulässigkeit der Totalsubstitution der personellen Legitimation durch die sachlich-inhaltliche Legitimation
4. Voraussetzungen der Totalsubstitution der personellen Legitimation durch die sachlich-inhaltliche Legitimation
II. Bestimmung des Legitimationsniveaus und Bedeutung des Korrespondenzgebots
D. Anforderungen des konkretisierten Legitimationskettenmodells an die demokratische Legitimation von Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung
E. Bestätigung der dargestellten Dogmatik durch die November-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG, Beschluss vom 10. November 2015
I. Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts in der November-Entscheidung
II. Wertende Betrachtung der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in der November-Entscheidung
F. Fazit zur Vertretbarkeit des konkretisierten Legitimationskettenmodells
5. Kapitel: Der Gemeinsame Bundesausschuss und das konkretisierte Legitimationskettenmodell
A. Das erforderliche Legitimationsniveau des Gemeinsamen Bundesausschusses nach dem konkretisierten Legitimationskettenmodell
I. Reichweite der Befugnisnorm
1. Frühere Rechtsprechung zu Leistungsausschlüssen durch Richtlinien
a. „Erektile Dysfunktion“ – BSG, Urteil vom 30. September 1999
b. „Medizinische Fußpflege“ – BSG, Urteil vom 16. November 1999
c. „Therapiehinweis zu Clopidogrel“ – LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 2005
2. Kompetenz zur Vornahme von Arzneimittelausschlüssen wird Gesetz
3. Richtlinienkompetenz zur Vornahme von Arzneimittelausschlüssen
a. Vorrangige Regulierungsinstrumente
aa. Festbeträge
bb. Therapiehinweis
cc. Verordnungseinschränkung
b. Voraussetzungen eines Arzneimittelausschlusses nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Hs. 4 SGB V
aa. Zum Arzneimittelbegriff
bb. Nutzen
cc. Unzweckmäßigkeit
(1). Begriff
(2). Kriterien zur Ermittlung des Zusatznutzens
(3). Überschneidungen mit der Prüfung im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren
(4). Verfahren und Methodik
(5). Nutzenbewertung nach § 35a SGB V als Grundlage der Zusatznutzenbewertung
dd. Wirtschaftlichkeit
(1). Begriff
(2). Kriterien zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
4. Zwischenfazit
II. An der Entstehung der Arzneimittelausschlüsse Beteiligte
1. Beteiligung der Vertragsärzte an den Arzneimittelausschlüssen
2. Beteiligung der Krankenkassen an den Arzneimittelausschlüssen
3. Beteiligung der zugelassenen Krankenhäuser an den Arzneimittelausschlüssen
4. Beteiligung der nichtärztlichen Leistungserbringer an den Arzneimittelausschlüssen
5. Beteiligung der Versicherten an den Arzneimittelausschlüssen
a. Die Problematik der Interessensgegensätze
b. Die Problematik der Arbeitgeberbeteiligung
c. Die Problematik der Friedenswahlen
d. Berufung von Patientenvertretern als Kompensation?
6. Zwischenfazit
III. Grundrechtsrelevanz von Arzneimittelausschlüssen
1. Grundrechte der Versicherten
a. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
aa. Schutzbereich
bb. Abwehrrechtliche Komponente des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
cc. Schutz- und leistungsrechtliche Komponente des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
(1). Anerkennung eines verfassungsunmittelbaren Anspruchs auf spezielle Gesundheitsleistungen im Nikolaus-Beschluss – BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005
(2). Übertragbarkeit der Grundsätze des Nikolaus-Beschlusses auf Arzneimittelausschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Hs. 4 SGB V
(3). Reichweite des verfassungsunmittelbaren Anspruchs auf spezielle Gesundheitsleistungen
(a). Extensive Handhabung der Grundsätze des Nikolaus-Beschlusses
(b). Restriktive Handhabung der Grundsätze des Nikolaus-Beschlusses in der November-Entscheidung – BVerfG, Beschluss vom 10. November 2015
(4). Folgen für die Grundrechte der Versicherten
b. Eigentumsgarantie
c. Allgemeine Handlungsfreiheit
d. Allgemeiner Gleichheitssatz
2. Grundrechte der Vertragsärzte
a. Grundsatz der Therapiefreiheit
b. Eingriff in die Therapiefreiheit
3. Grundrechte der Krankenkassen
4. Grundrechte der zugelassenen Krankenhäuser
5. Grundrechte der nichtärztlichen Leistungserbringer
a. Schutzbereich der Berufsfreiheit
b. Eingriff in die Berufsfreiheit
aa. Mittelbare Betroffenheit durch Arzneimittelausschlüsse
bb. Keine mittelbare Betroffenheit durch Arzneimittelausschlüsse
cc. Würdigung
6. Zwischenfazit
IV. Reichweite der Arzneimittelausschlüsse
1. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber Vertragsärzten
2. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber Krankenkassen
3. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber zugelassenen Krankenhäusern
4. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber nichtärztlichen Leistungserbringern
5. Verbindlichkeit der Arzneimittelausschlüsse gegenüber Versicherten
a. Richtlinien als rein „interne“ Verwaltungsvorschriften
b. Trendwende: Urteil vom 16. Dezember 1993
c. Methadon-Urteil vom 20. März 1996
d. September-Urteile und Folgerechtsprechung
e. Allgemeinverbindlichkeit wird Gesetz
6. Zwischenfazit
V. Ergebnis zum erforderlichen Legitimationsniveau
B. Vereinbarkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses mit den Anforderungen des konkretisierten Legitimationskettenmodells
I. Personelles Legitimationsdefizit
II. Sachlich-inhaltliche Legitimation
1. Gesetzesbindung
a. Parlamentsvorbehalt
aa. Wesentlichkeit aufgrund des Adressatenkreises und der politischen Wichtigkeit
bb. Wesentlichkeit aufgrund der Grundrechtsrelevanz
(1). Versicherte
(2). Vertragsärzte
(3). Nichtärztliche Leistungserbringer
b. Regelungsdichte
aa. Rechtsprechung zur inhaltlichen Vorprogrammierung des § 92 Abs. 1 Satz 1 Hs. 4 SGB V
bb. Würdigung
2. Weisung- und Kontrollrechte
a. Aufsicht und Weisung der Exekutivspitze
aa. Rechtsaufsicht des BMG
bb. Weitere Kontrollmöglichkeiten des BMG
b. Gerichtlicher Rechtschutz gegen Arzneimittelausschlüsse
aa. Klagemöglichkeiten gegen Arzneimittelausschlüsse
(1). Unmittelbarer Rechtsschutz
(2). Grundsätzlich inzidenter Rechtsschutz
(3). Feststellungsklage
bb. Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen
(1). Rechtsschutz der Versicherten
(2). Rechtsschutz der Vertragsärzte
(3). Rechtsschutz der nichtärztlichen Leistungserbringer
cc. Prüfungsumfang der Gerichte
(1). Grundsatz: volle gerichtliche Kontrolle
(2). Ausnahme: Beurteilungsspielraum
(3). Beurteilungsspielraum des Gemeinsamen Bundesausschusses
(4). Volle gerichtliche Kontrolle
(a). Ausreichende Ermächtigungsnorm
(b). Einhaltung der Verfahrensvorschriften
(c). Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
(d). Systemversagen
III. Gesamtschau der sachlich-inhaltlichen Legitimationsmechanismen
IV. Totalsubstitution der personellen Legitimation durch die sachlich-inhaltliche Legitimation
C. Fazit zur demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses nach dem konkretisierten Legitimationskettenmodell
6. Kapitel: Eigene Lösungsansätze zur Behebung des Legitimationsdefizits
A. Intensivierung der Gesetzesbindungen
B. Ministerielle Rechtsverordnung statt Richtlinie
C. Fachaufsicht und mäßige Intensivierung der Gesetzesbindungen
I. Genehmigungsvorbehalt des BMG
II. Mäßige Intensivierung der Gesetzesbindungen
D. Absenken des erforderlichen Legitimationsniveaus und mäßige Intensivierung der Gesetzesbindungen
I. Beteiligung der Arzneimittelhersteller
II. Abschaffung der Friedenswahlen
III. Mäßige Intensivierung der Gesetzesbindungen
E. Fazit zu den eigenen Lösungsansätzen
LITERATURVERZEICHNIS
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