Zum 1.1.1998 tritt Art. 7 des Informations- und Kommunikationsgesetzes in Kraf, der die Umsetzung der Europäischen Datenbankrichtlinie regelt. Die Richtlinie 96/9/EG zum rechtlichen Schutz von Datenbanken haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 11.3.1996 nach mehr als achtjährigen Vorarbeiten erlassen. Diese Richtlinie gleicht nicht nur den urheberrechtlichen Schutz der Struktur von Datenbanken innerhalb Europas an. Die Richtlinie sieht vielmehr auch die Einführung eines neuen Schutzrechts sui generis für wesentliche Investitionen in eine Datenbank vor, das weltweit einzigartig ist und weite Bereiche des elektronischen Marktes verändern wird.