Der Restleukozytengehalt von Erythrozytenkonzentraten gilt als eine Ursache für Transfusionskomplikationen. Der Europarat schreibt in den Qualitätskontrollrichtlinien eine maximal zulässige Leukozytenkontamination von 1106 Leukozyten pro Einheit vor. Dabei wird eine Mindestprüffrequenz von 1% der monatlich hergestellten Erythrozytenkonzentrate gefordert. In dieser Arbeit wurden 1520 Erythrozytenkonzentrate hinsichtlich ihres Restleukozytengehaltes mittels der durchflusszytometrischen Messung kernhaltiger Zellen mit dem CyFlow-Gerät untersucht. In zwei Erythrozytenkonzentraten wurde ein zu hoher Leukozytengehalt festgestellt. Die unzulässige Kontamination wurde durch einen immunologischen Nachweis von Leukozyten mittels Färbung mit dem CD45-Antikörper bestätigt. Die Richtlinien konnten in dieser Studie eingehalten werden. Allerdings geht die Wahrscheinlichkeit, bei einer Mindestprüfung von 1% aller hergestellten Einheiten alle kontaminierten Blutprodukte aufzudecken, nahe gegen Null. Somit ist eine deutlich erhöhte Prüffrequenz für die Restleukozytenzählung von Erythrozytenkonzentraten erforderlich.