Kulturlandschaft muss erhalten werden, weil sie der Erhaltung kultureller Werte dient, eine wichtige Grundlage für den Biotop- und Artenschutz bildet, die Grundlage für eine nachhaltige und verträgliche Nutzung regionaler Potenziale darstellt und identifikationsfördernd ist. Integrierte Ländliche Regionalentwicklung ist grundsätzlich gut geeignet, kulturlandschaftspflegerische Belange zu berücksichtigen. Dazu müssen jedoch bestimmte methodische Aspekte berücksichtigt werden: eine frühzeitige, offene Einbeziehung des Themas Kulturlandschaftspflege in den Planungsprozess, eine frühzeitige Diskussion mit den Akteuren über „ihre“ regionaltypische Kulturlandschaft und deren Entwicklungsperspektiven, eine konsequente Operationalisierung übergeordneter kulturlandschaftspflegerischer Zielsysteme hin zu umsetzungsorientierten Handlungshinweisen und Maßnahmen und schließlich die breite Streuung der Informationen zur regionalen Kulturlandschaft zur Akzeptanz dieses wichtigen Themas in der Region.