In der Rechtsmedizin werden Begutachtungen zur Frage von möglichen Folterfolgen relativ selten durchgeführt. Im Institut für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms- Universität in Münster wurden von 1997 bis August 2003 insgesamt 6 derartige Gutachten angefertigt.Der Gutachter soll anhand der Anamnese und einer klinischen Untersuchung die angegebenen Misshandlungen des Patienten auf ihre Glaubwürdigkeit hin untersuchen. Die Arbeit gibt anhand der Fachliteratur einen Überblick über die häufigsten Foltermethoden, sowie den heutigen Stand der Forschung zu den körperlichen Auswirkungen und deren Diagnose und vergleicht die 6 Gutachten aus dem Institut für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms- Universität in Münster aus den Jahren 1997 bis August 2003 und 55 Gutachten eines niedergelassenen Chirurgen aus den Jahren 1998 bis 2001 mit bekannten Untersuchungen.