Anhand von 3670 Todesbescheinigungen des Jahres 1999 wurde die Qualität der Leichenschaudokumentation für den Kreis Lippe beurteilt. Die Gesetze zur Durchführung der Leichenschau in den deutschen Bundesländern wurden in tabellarischer Form dargestellt. 45,6% aller Todesbescheinigungen wurden fehlerhaft ausgestellt. Klassifikationsfehler bei der Todesart wurden bei 7,8% der untersuchten Todesbescheinigungen ermittelt. Zu 94,0% wurde eine natürliche Todesart, in nur 2,6% eine nicht natürliche und in 3,0% eine unklare Todesart klassifiziert. Die Gesamtobduktionsrate für den Kreis Lippe lag bei 2,3%. Zusammengefasste Forderungen: bundeseinheitliche Regelung zur Durchführung der Leichenschau, die bundesweite Einführung der klassischen Dreiteilung der Todesartklassifikation, die Verpflichtung zur Übertragung der Obduktionsergebnisse in den Leichenschauschein und die Möglichkeit für alle Ärzte, eine vorläufige Todesbescheinigung auszustellen.