Mit dem Beitritt weiterer Mitgliedsstaaten und einhergehender Erhöhung des Gemeinschaftshaushalts hat auch die Zahl der Betrügereien und Uregelmäßigkeiten zu Lasten der Europäischen Union drastisch zugenommen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) führt als Teil der Kommission interne und externe Kontrollen zum Schutze der finanziellen Interessen der EU. Um den bestmöglichen Ermittlungserfolg sicherzustellen, erhielt OLAF auch die Befugnis, Kontrollen vor Ort bei den Wirtschaftbeteiligten vorzunehmen. Bei der Durchführung dieser Untersuchungen befinden sich die Bediensteten des OLAF allerdings in einem Spannungsfeld – neben den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen müssen sie die einzelstaatlichen Verfahrensvorschriften beachten. Die vorliegende Arbeit behandelt neben den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen das bei Untersuchungen des OLAF in der Republik Polen relevante innerstaatliche Recht und beleuchtet die sich daraus ergebenden Auswirkungen des nationalen Verwaltungsrechts auf die Untersuchungen des OLAF.