Die von der Ärztekammer Westfalen-Lippe 1977 gegründete „Gutachterkommission für ärztliche Haftungsfragen“ hat das Ziel, mögliche Behandlungsfehler von Ärzten aufzuklären und eine außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Arzt und Patient zu unternehmen. Es wurden für die Arbeit 407 Akten der Kommission in den Bereichen „Orthopädie“ und „Unfallchirurgie“ für die Jahre 1994 bis 2004 zufällig auf die Entscheidungen der Gutachter/ Kommission wegen Vorliegens eines Behandlungsfehlers untersucht. Ergebnisse dieser Untersuchung sind, dass circa 33 % der Patienten im Kammergebiet Westfalen-Lippe, die den Vorwurf eines Behandlungsfehlers erheben, diesen auch durch die Kommission bestätigt bekommen. Dieses Auftreten ist unabhängig von z.B. Alter, Bildungsstand oder Nationalität. Ein zweiter Arzt und der Versorgungsgrad des Krankenhauses haben keinen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Fehlers. Die Kommission ist taugliches Mittel, einen Interessenausgleich herbeizuführen.