In dieser Arbeit wurden 234 Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster aus den Jahren 1996 bis 2005 ausgewertet, bei denen eine körperliche Untersuchung aufgrund eines Verdachts auf Kindesmisshandlung bzw. sexuellen Missbrauchs an Personen bis 18 Jahren durchgeführt wurde. Die Ergebnisse decken sich in vielen Punkten mit denen anderer Studien zu diesem Thema. Durchschnittlich wurden pro Jahr 23,4 Gutachten erstellt. Bei den Opfern besteht ein nahezu ausgeglichenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen. Der Großteil der Opfer ist in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf das Säuglings- und Kleinkindalter zu finden. Es zeigte sich, dass in vielen Fällen eine körperliche Untersuchung durch einen Rechtsmediziner zur Aufdeckung von Misshandlungsdelikten entscheidend beitragen kann. Anhand der körperlichen Befunde ist es dem Rechtsmediziner möglich, misshandlungstypische Befunde zu erkennen und zu bewerten.