Eine Abwehrmaßnahme zur Eindämmung des Handels mit Pirateriewaren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ist die Grenzbeschlagnahme. Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage, inwieweit durch die Vorschriften zur Grenzbeschlagnahme des TRIPS-Übereinkommens Anpassungen im nationalen englischen Recht der Grenzbeschlagnahme erforderlich wurden und wie sie umgesetzt wurden. Die Untersuchung beleuchtet insbesondere die notwendigen Änderungen des nationalen englischen Rechts hinsichtlich der von der Grenzbeschlagnahme betroffenen Waren, der zollrechtlichen Anknüpfungspunkte sowie des eigentlichen Verfahrens der Grenzbeschlagnahme unter Einbeziehung etwaiger Rechtsbehelfe. Dabei finden die Produktpiraterieverordnungen des europäischen Gemeinschaftsrechts vor und nach dem Inkrafttreten des TRIPS-Übereinkommens besondere Berücksichtigung.