In der Musikszene, speziell im Hip-Hop-Bereich ist es mehr und mehr zur Gewohnheit geworden, Sounds, Melodien oder kleine Melodiefetzen, sog. Licks aus anderen Musikstücken zu übernehmen. Während Melodien im Rahmen des Urheberrechts einen umfassenden Schutz genießen, ist die Anwendung des urheberrechtlichen Schutzes auf Sounds und Licks zweifelhaft. Auch beim wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz nach § 1 UWG bereitet die Voraussetzung der sog. wettbewerblichen Eigenart Schwierigkeiten. Darüber hinaus nimmt der Artikel Stellung zu Fragen der Zulässigkeit von Musikparodien oder der wettbewerbsrechtlichen Erschöpfung von Leistungsschutzrechten.