Im Rahmen dieser Untersuchung wurden für die Stadt Münster 4.630 Leichenscheine für das Kalenderjahr 2003 und das erste Halbjahr 2004 erfasst und ausgewertet. Besonderes Interesse galt den leichenschauenden Notärzten, welche durch die Änderung des Bestattungsgesetzes vom 17. Juni 2003 von der Leichenschau befreit wurden. Die ermittelten Daten wurden mit den Ergebnissen der parallel zu dieser Arbeit durchgeführten Studien in den Kreisen Steinfurt und Lippe verglichen. Die Gesetze zur Durchführung der Leichenschau in den deutschen Bundesländern wurden ausgewertet und in tabellarischer Form vergleichend dargestellt. Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass die im Rettungsdienst tätigen Notärzte die Leichenschau seltener als bisher durchführten, was einem Rückgang von 18,9 Prozent entspricht. Gleichzeitig ist ein Rückgang der meldepflichtigen „unklaren“ und „nicht natürlichen“ Todesfälle von 18,5 Prozent bzw. 5,6 Prozent nachzuweisen.