In der vorliegenden Dissertation beschäftigt sich der Verfasser mit den bei der Verwendung von Vorrats- bzw. Mantelgesellschaften bestehenden Haftungsgefahren für die Gesellschafter und Gesellschaftsorgane. Den zentralen Anknüpfungspunkt bilden dabei zwei Beschlüsse des BGH aus den Jahren 2002 und 2003, in denen dieser die Aktivierung solcher Gesellschaften der rechtlichen Neugründung gleichstellte. Diese Entscheidungen entfachten die bis dahin fast zum Erliegen gekommene Diskussion in der Literatur aufs Neue und gaben auch dem Verfasser Anlass, sich en detail mit der rechtlichen Ausgestaltung der „wirtschaftlichen Neugründung“ sowie der grundlegenden Frage des Vorliegens der Analogievoraussetzungen zu beschäftigen. Weiter nimmt der Verfasser die Gelegenheit wahr, um einen de lege ferenda beschreitbaren, eine Umkehr der Beweislast beinhaltenden Alternativweg vorzustellen. Letztlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Verfassungskonformität der neuen Rechtsprechung, den möglichen Konsequenzen für Altfälle sowie der Übertragbarkeit der vom BGH aufgestellten Grundsätze auf ausländische Gesellschaften (z.B. die englische „Limited“).