Die Arbeit, die im Wintersemester 2008/2009 von der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster als Dissertation angenommen wurde befasst sich mit rundfunk- und urheberrechtlichen Aspekten internetbasierter Audiodienste wie Internetradio und Podcasts. Zunächst werden in einem empirischen Teil die verschiedenen Erscheinungsformen dieser Dienste untersucht, anschließend erfolgt in einem rundfunkrechtlichen Teil anhand des verfassungs- und des einfachgesetzlichen Rundfunkbegriffs eine Zuordnung. In einem urheberrechtlichen Teil wird die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Podcasts näher untersucht, die vor allem deshalb problematisch ist, weil die Verwertungsgesellschaft GVL kein passendes Lizenzmodell für Internet-Abrufdienste bereitstellen kann. Eine Lösung wird in der Schaffung eines gesetzlichen Podcast-Privilegs durch Erweiterung des § 78 UrhG gefunden, durch das eine gesetzliche Lizenz die Verwendung urheberrechtlicher Werke ermöglicht.