Ab dem Jahr 2005 sind alle Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich verpflichtet, einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Am Beispiel des Qualitätsberichtes für das Universitätsklinikum Münster wurde untersucht, inwieweit ein solcher Bericht eine verlässliche Aussage zur Qualität machen kann. Weiterhin wurde dargestellt, welche Schritte nötig sind, um Qualitätsberichterstattung weiterzuentwickeln. Nationale und internationale Erfahrungen in der Darstellung von Qualität zeigen, dass auf die Erfassung von Daten zur Prozess- und Ergebnisqualität im Rahmen der Qualitätsberichterstattung nicht verzichtet werden darf. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, Qualitätsindikatoren zu entwickeln, die eine verlässliche und aussagekräftige Vergleichbarkeit von Kliniken ermöglichen. Dabei soll ein Konzept von Qualität zu Grunde gelegt werden, welches über komplikationslose Behandlung von Patienten hinausgeht und im Sinne eines modernen Qualitätsmanagements alle Bereiche eines Krankenhauses erfasst.