Statt am einzelnen PC wird Software in größeren Betrieben oder an Universitäten oft in komplexen Netzwerken genutzt. Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: nur eine Master-Kopie kann sämtliche Arbeitsstationen mit Software versorgen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, inwieweit der netzwerkinterne Austausch von Software gegen das Urheberrecht verstößt, ob AGB, die eine LAN Nutzung verbieten, einer AGB-Inhaltskontrolle standhalten können und welche Bedeutung sogenannten site-licensing-Verträgen über ein Entgelt pro Nutzung zukommt.