Mit der VVG-Reform ist zum 01.01.2008 ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund befasst sich diese Arbeit zunächst mit den grundlegenden Anforderungen an den Abschluss eines Versicherungsvertrages unter Einbeziehung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Anschluss daran werden die vorvertraglichen Pflichten des Versicherers zur Information sowie zur Frage, Beratung und Dokumentation eingehend untersucht. Auf diesen Ergebnissen aufbauend werden verschiedene Modelle erörtert, wie ein Versicherer den Abschluss eines Versicherungsvertrages unter Beachtung seiner vorvertraglichen Pflichten gestalten kann. Unter dem Punkt Fehlerfolgen wird abschließend der Frage nachgegangen, welche Folge die Nichteinbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen in den Versicherungsvertrag hat und welche Konsequenzen die Verletzung der vorvertraglichen Pflichten des Versicherers nach sich zieht.