Die Studie zur Reichsschulpolitik ist verwaltungsgeschichtlich angelegt. Im Zentrum steht die Abteilung für Bildung und Schule im Reichsministerium des Innern, die 1919 eingerichtet und 1934 aufgelöst wurde. Die Studie folgt zwei Fragestellungen: 1. Inwieweit gelang es dem Reich, schulrechtliche Normen zu erlassen? 2. Inwieweit musste und konnte das Reich schulpolitisch wirken, indem es die Koordination der Länder betrieb? Die Arbeit zeigt, dass der Anspruch auf reichsrechtliche Normierung in der Weimarer Republik nicht zuletzt an der Konstruktion der Reichsverfassung scheiterte, während die Praxis der Koordination bald Ergebnisse erzielte. Auch im frühen Nationalsozialismus gelang nur ein schulpolitisches Reichsgesetz. Dafür entstand in der Zusammenarbeit von Reich und Ländern unter den Bedingungen der politischen Gleichschaltung eine enorme planerische Dynamik. Sie endete in den Kompetenzkonflikten im Vorfeld der Zentralisierung von Schulpolitik und Schulverwaltung.