Im Zentrum dieser Arbeit steht der Umgang mit Conscientious Objections (COs) im Kontext von Therapielimitierungen am Lebensende. Es geht um Ärzte, die sich auf der Grundlage von moralischen Beweggründen weigern, lebenserhaltende Therapien zu begrenzen, obwohl dies dem Patientenwillen entspricht. Einerseits wäre eine solche passive Sterbehilfe strafrechtlich sowie berufsethisch eindeutig zulässig. Andererseits berufen sich betroffene Ärzte auf ihre subjektive Normativität. Aus der Auswertung empirischer Evidenz zur Thematik ergibt sich Folgendes. Zwar äußern befragte Ärzte deutlich den Anspruch, eigene ethische Überzeugungen geltend machen zu dürfen, doch sehen sie sich andererseits zu einer Patientenversorgung verpflichtet. In der normativen Debatte über ärztliche COs gibt es drei grundsätzliche Positionen: Die Inkompatibilitätsthese, die COs vor dem Hintergrund unbedingter professioneller Pflichten kategorisch verbietet, den Gewissensabsolutismus, der handlungsleitende sowie praxisentscheidende COs uneingeschränkt zulässt, und zuletzt den konventionellen Kompromissvorschlag, der u.a. mit der Transferpflicht von Patienten einen praktikablen Lösungsansatz liefern könnte.