Um eindeutige Rückschlüsse auf die Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit der Verletzungsentstehung ziehen zu können ist nicht nur die Betrachtung der isolierten Merkmale wie Topographie, Lokalisation, Schweregrad und Richtungsverlauf der einzelnen Hand- und Fingerverletzungen, sondern erst die Analyse ihrer Beziehung zueinander Aufschluss gebend. Dabei werden die einzelnen Merkmale nach ihrer Wertigkeit für das rechtsmedizinische Gutachten beurteilt. Eine endgültige Beurteilung ermöglicht aber erst die Synopsis der Merkmale in Verbindung mit dem angegebenen Werkzeug. Hohe Beweiskraft besitzen Zauder- oder Probehiebe, Injektionsstellen oder ein Geständnis. Eine Fremdbeibringung schließt eine vorsätzliche Verletzung nicht aus. Kaum bedeutsam ist die Ab-/Anwesenheit von Augenzeugen, Betroffensein der Gebrauchs-/Nichtgebrauchshand sowie Modifikationen in der Darstellung des Aussageverhaltens.