Bei gefäßchirurgischen Operationen an unteren Extremitäten werden rückenmarksnahe Anästhesien angewendet. Wegen des Risikos einer spinalen Blutung, wird nach Leitlinien der DGAI ein Abstand von 1 Std. zwischen Einleitung der Anästhesie und Beginn der Heparinisierung gefordert. Inwieweit diese Richtlinie eingehalten wird und ob Komplikationen im Zusammenhang mit der neuraxialen Blockade auftraten, soll geklärt werden. Aus 1279 Operationen zwischen 2001 und 2004, wurden diejenigen herausgefiltert, die eine spinale Anästhesie in Verbindung mit einer Heparinisierung erhielten. Auf 524 Operationen traf dies zu. In 256 Fällen wurde die geforderte Zeit von 1 Std. unterschritten. Mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5% ergibt sich ein spinales Hämatom mit einem Risiko von unter 1,2% selbst dann, wenn nicht leitlinienkonform heparinisiert wurde. Das Datenmaterial zeigt, dass es zu keinen neurologischen Komplikationen gekommen ist.