Die folgende Untersuchung befasst sicht mit der moral- und rechtstheoretischen Frage, ob es dem Staat erlaubt sein soll, die Tötung Unschuldiger anzuordnen, die sich am Bord eines von Terroristen entführten und zur Waffe missbrauchten Flugzeuges befinden. Genau das sah § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes vor, der vom Deutschen Bundestag im Januar 2005 beschlossen und vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 für verfassungswidrig erklärt wurde. In Teil I, dem moraltheoretischen Part der Arbeit, wird konstatiert, dass der Abschuss des Flugzeuges, entgegen der Auffassung des BverfG, kompatibel mit dem Konzept der Menschenwürde ist. Teil II geht der institutionellen Frage nach, wie ein Rechtsstaat mit solchen Notlagen umgehen kann – und soll. Hierbei werden vier rechtstheoretische Modelle anhand von slippery-slope Argumenten und normativen Folgenanalysen verglichen. Im Ausblick wird auf das analytische Verhältnis zwischen der normativen und institutionellen Frage eingegangen.