Durch die Kodifizierung der Menschenwürde an der Spitze der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat der Grundrechtekonvent ein von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes bis dahin nur touchiertes Grundrecht sichtbar gemacht. In der vorliegenden Arbeit werden die Hintergründe der Menschenwürdegarantie in der Europäischen Union beleuchtet und ihr Stand in deren Grundrechtsarchitektur untersucht. Dabei werden insbesondere die Doppelnatur von Artikel 1 GRCh als Grundrecht mit subjektiv-rechtlicher Dimension und als objektiv-rechtlicher Grundsatz sowie seine Bedeutung für den ersten Titel der GRCh beleuchtet. Erkenntnisse liefern hierzu unter anderem die Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie die Rechtsprechung des Luxemburger Gerichtshofes.