Im Anschluss an den Beitrag über die Abnahme technischer Anlagen in CR 1991, 1-6 soll eine Auswahl der Rechtsprechung zur Abnahme und Ablieferung von DV-Anlagen untersucht werden. Dabei wird die Tendenz erkennbar, den Zeitpunkt der Abnehme gem. § 640 BGB als Auslöser der Zahlungspflicht und Verjährungsbeginn der Gewährleistungsrechte möglichst weit hinauszuschieben. Bedenklich erscheint diese Ausdehnung des Schutzes dort, wo die für die werkvertragliche Abnahme entwickelten Kriterien auf die kaufrechtliche Ablieferung übertragen werden, auf die sie wegen der andersartigen Ausgestaltung des Kaufvertrages jedoch nicht passen. Auch bei der vertraglichen Ausgestaltung des Abnahmeverfahrens ist auf §§ 10 Nr. 1 und 5 AGBG und die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Rücksicht zu nehmen, wie anhand einer Auswahl von Vertragsmustern gezeigt werden soll.