Gegenstand dieser Arbeit ist das Zollrecht der Ost-Afrikanischen Gemeinschaft. Diese Gemeinschaft wird von den Staaten Burundi, Kenia, Tansania, Ruanda und Uganda gebildet. Die Ost-Afrikanische Gemeinschaft bezeichnet sich selbst als Zollunion. Die Mitgliedstaaten sind auch Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation. Diese Arbeit klärt die Frage, ob und inwieweit die Ost-Afrikanische Gemeinschaft mit den Anforderungen vereinbar ist, die das Welthandelsrecht an Zollunionen stellt. Darüber hinaus untersucht diese Arbeit auch die Vereinbarkeit der Ost-Afrikanischen Gemeinschaftszollregeln mit der Kyoto Konvention der Weltzollorganisation. In der allgemeinen Schlussfolgerung wird für die Konformität des Ost-Afrikanischen Gemeinschaftszollrechts mit dem Welthandelsrecht und der Kyoto Konvention eine positive Bilanz gezogen. Schwächen vor allem in der Infrastruktur und der Verwaltungstruktur werden gezeigt; und Vorschläge für zukünftige Entwicklung des Zollrechts werden gemacht.