In der Fassung der RöV von 1987 wurden erstmalig Ärztliche Stellen (ÄSt.) nach §16 später nach §17a RöV geschaffen. Diese wurden radiologisch Tätigen beratend zur Seite gestellt und haben keine Vollzugsaufgaben. In dieser Arbeit werden erstmalig die Überprüfungsergebnisse einer ÄSt. unter Berücksichtigung der über die Jahre gestiegener Anforderungen dargestellt. Da die Bundesländer die Aufgaben nach §16 bzw. §17a RöV als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung des Bundes wahrnehmen, gab es keine einheitlichen Prüf- und Bewertungskriterien für ÄSt.en. Aufbauend auf die Überprüfungserfahrung der ÄSt. W-L, wurde in W-L ein generelles Bewertungssystem für ÄSt.en entwickelt und getestet, das unter anderem individuelle Prüfereinflüsse minimiert. Seit November 2007 ist dieses Bewertungssystem einstimmig von allen ÄSt.en im Bundesgebiet akzeptiert und durch die jeweiligen Länderbehörden den ÄSt.en als verbindlich angewiesen.