Das Hauptanliegen von Basel II ist die Sicherung der Solidität des Bankensektors. Deshalb hält der Eigenkapitalakkord die Geschäftsbanken an,zur Absicherung von ihnen eingegangener Risiken des Kreditgeschäfts jeweils einen bestimmten Prozentsatz der infragestehenden Beträge als Eigenkapital vorzuhalten. Da diese Geldbeträge durch die Banken nicht zur Kreditgewährung verwendet werden können, ergibt sich hieraus auch eine Begrenzung des ihnen zur Verfügung stehenden Geldschöpfungspotentials. Insofern wirken die in der Baseler Vereinbarung angestrebten Vorhaltungsverpflichtungen wie eine zusätzliche Mindestreserve, die zurückzulegen den Geschäftsinstituten seit jeher von den Notenbanken auferlegt wird. Gegenstand dieser Doktorarbeit ist vor diesem Hintergrund eine Diskussion der Frage, ob die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung gerade auch unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen durch die europäische Währungsunion ein zusätzliches Vehikel der Geldpolitik darstellen kann.