Das Internet schafft wider Erwarten keine neuen Rechtsprobleme. Gerade die jüngst erscheinenden Monographien zum Cyberlaw zeigen, dass die Rechtsprobleme des Informationsrechts so neu nicht sind. Und doch tauchen gerade bei der juristischen Auseinandersetzung mit Sachverhalten, die einen Bezug zum Internet haben, eine Reihe interessanter Topoi auf, die zwar schon früher latent vorhanden waren, erst jetzt aber ihre besondere Brisanz und Vielfältigkeit erweisen. In diesem Aufsatz soll versucht werden, einige dieser Topoi aufzuzeigen, um damit gleichzeitig Facetten eines eigenständigen Informationsrechts zu skizzieren.