Die seit einigen Jahre im angloamerikanischen EDV-Recht heftig diskutierte Look and Feel-Frage ist bislang im deutschen Recht kaum beachtet worden. Der Verfasser versucht darzustellen, wie es zu dieser Kontroverse kam, und welche Position die amerikanischen Gerichte in dieser Frage einnahmen. Dann soll anhand von Entscheidungen des Kammergerichts und des Landgerichts Hamburg dargestellt werden, ob und in welchem Umfang Bildschirmmasken, Benutzeroberflächen und Menüs nach deutschem Urheber- und Wettbewerbsrecht geschützt werden können.